Energieausweis für Ihre Immobilie

Energieausweis erstellen: Wir beraten Sie gerne!

✓ Individuelle Beratung

✓ Erstellung bedarfsorientierter Energieausweis

✓ Erstellung verbrauchsorientierter Energieausweis

Energieausweis erstellen mit KSK-Immobilien

Wenn Sie einen Energieausweis erstellen lassen möchten, ist die KSK-Immobilien Ihr Experte für bedarfsorientierte und verbrauchsorientierte Energieausweise im Rheinland. Wir wissen, worauf es bei der Berechnung und Bewertung von Häusern, Wohnungsbewertung, Bewertung Ihrer Gewerbeimmobilie und Grundstücken ankommt und stehen Ihnen als kompetenter Partner zur Seite.

Der Energieausweis verrät, wie viel Energie die eigene Wohnung oder das Haus verbraucht. Der Energieverbrauch ist sowohl für die Eigentümerin bzw. den Eigentümer essenziell wichtig als auch für potenzielle Mieter:innen und Käufer:innen. Denn nur so erfahren Sie, ob es sich bei der Immobilie um ein energieeffizientes Haus, eine energiesparende Wohnung oder einen „Energiefresser“ handelt. Zudem gibt der Ausweis darüber Aufschluss, durch welche Maßnahmen die Energieeffizienz Ihrer Immobilie gesteigert werden kann.

Aus diesen Gründen sind Eigentümer:innen dazu verpflichtet, potenzielle Käufer:innen und Mieter:innen über den Energieverbrauch bzw. die Energiekosten des Objektes zu informieren. Die Ausstellung kann nur durch eine qualifizierte Person erfolgen. Die KSK-Immobilien ist nicht nur Ihr zuverlässiger Partner für den Immobilienverkauf, sondern steht Ihnen auch bei allen weiteren Anliegen rund um Ihre Immobilie zur Seite. Unsere Expertinnen und Experten erstellen für Sie den Energieausweis nach gesetzlichen Vorgaben und unterstützen Sie auch gerne bei allen weiteren Anliegen rund um Ihre Immobilienbewertung und den Immobilienverkauf im Rheinland.

Wann ist ein Energieausweis erforderlich?

Wenn Sie als Eigentümer:in Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, ist ein Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben.

Wann wird ein Energieausweis benötigt?

  • Für den Verkauf einer Immobilie
  • Für eine Neuvermietung
  • Bei Sanierung und Modernisierung von Gebäuden

Von einem Energieausweis ausgenommen sind denkmalgeschützte Gebäude.

Wenn Sie einen Energieausweis erstellen lassen müssen, wird zwischen zwei Arten von Energieausweisen unterschieden:

  • bedarfsorientiert
  • verbrauchsorientiert

Beide Arten von Energieausweisen haben eine Gültigkeit von zehn Jahren.

Energieausweis für Ihr Haus

Ein Energieausweis ist seit dem 1. Oktober 2008 flächendeckend für jedes Gebäude verpflichtend. Jedes Gebäude muss mit einem Energieausweis ausgestattet werden. Somit gilt die Verpflichtung eines Energieausweises auch für Mehrfamilienhäuser und Neubauten. Eigentümer:innen müssen den Energieausweis beim Hausverkauf vorlegen. Der Energieausweis muss Kauf- und Mietinteressent:innen bei neuer Vermietung, Verpachtung oder beim Verkauf bereits bei der Vermarktung vorgelegt werden. Achtung: Legen Eigentümer:innen keinen oder einen verfälschten Energieausweis vor, drohen hohe Bußgelder.

Energieausweis für Ihren Hausverkauf erstellen

Die KSK-Immobilien erstellt einen gültigen Energieausweis für Ihren Hausverkauf. Auch beim Verkauf Ihres Hauses unterstützen Sie unsere erfahrenen Berater:innen gerne.

  • Energieausweis online beantragen
  • Individuelle Beratung
  • Erstellung des Energieausweises
  • Bedarfsorientierter Energieausweis
  • Verbrauchsorientierter Energieausweis
  • Beratung zur Energieeffizienzsteigerung

Bester Verkaufspreis

Mit unserer langjährigen Erfahrung erzielen wir für Sie den bestmöglichen Preis am Markt und kümmern uns auch gerne um Kaufvertrag und Notartermin.

Schneller Verkaufserfolg

In unserer Datenbank mit über 20.000 Interessenten finden wir schnell den richtigen Käufer für Sie – auch ohne Anzeigen in Immobilienportalen.

Geprüfte Sicherheit

Damit Sie sicher an Ihr Geld kommen, prüfen wir den Käufer Ihrer Immobilie gründlich und kümmern uns auch um die Finanzierung.

Näher dran in der Region

Unsere Immobilienexperten vor Ort kennen die lokalen sowie regionalen Besonderheiten und haben die aktuelle Marktlage immer im Blick.

Wissenswertes

  • Auch wenn es viele synonym verwendete Begriffe für den Energieausweis gibt – Verbrauchsausweis, verbrauchsorientierter oder Energieausweis, Bedarfsausweis, Gebäudeenergieausweis, Energiepass –, sollten Sie wissen, dass es wichtige Unterschiede zwischen den verschiedenen Ausweisen gibt. So unterscheidet man vor allem zwischen einem verbrauchsorienterter und bedarfsorientierten Energieausweis.
  • Seit 2014 ist es gesetzlich verpflichtend, in Immobilienanzeigen bestimmte Energiekennwerte mit anzugeben. In der EnEV 2014 ist festgehalten, welche Kennwerte veröffentlicht werden müssen. Dazu gehören unter anderem die Art des Energieausweises, der Energiebedarf eines Objekts sowie der Energieträger (z.B. Gas).
  • Seit November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches die bisherigen EnEG und EnEV Verordnungen zur Energieeinsparung ablöst. Dieses definiert genau, welche Kennwerte ein Energieausweis aufweisen muss.
  • Die Ausstellung erfolgt ausschließlich über qualifizierte Fachpersonen, die über notwendige Qualifikation für die Erstellung verfügen. KSK-Immobilien ist Ihr Experte für die Erstellung von Energieausweisen und unterstützt Sie zudem in allen Fragen rund um Ihre Immobilienbewertung und den Verkauf.

Inhalte dieser Seite

Was ist ein bedarfsorientierter Energieausweis?

Ein bedarfsorientierter Energieausweis bewertet nutzerunabhängig den theoretischen Energiebedarf Ihrer Immobilie, der aus dem Zustand des Gebäudes gefolgert wird. Im Rahmen eines aufwendigen Berechnungsverfahrens wird der theoretische Energiebedarf der Immobilie ermittelt. Deshalb sind die ermittelten Werte des Bedarfsausweises unabhängig vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner:innen und somit objektiver als die Werte eines Verbrauchsausweises. Für jede bestehende Wohnimmobilie kann grundsätzlich ein Bedarfsausweis erstellt werden. Verpflichtend vorgeschrieben ist dieser jedoch bei:

  • bestehenden Wohnimmobilien (bis 4 Wohneinheiten) mit Bauantrag vor dem 01.11.1977, die nicht die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung (WSVO) erfüllen;
  • allen Neubauten.

Was ist ein verbrauchsorientierter Energieausweis?

In einigen Fällen genügt es, einen verbrauchsorientierten Ausweis erstellen zu lassen. Die ermittelten Werte hängen jedoch stark vom individuellen Nutzerverhalten der Bewohner:innen ab. Die Werte basieren auf den Verbrauchsdaten der vergangenen drei Jahre. Der Verbrauchsausweis ist somit weniger aussagekräftig als der Bedarfsausweis, dafür aber auch kostengünstiger. Der verbrauchsorientierte Ausweis kommt infrage bei:

  • bestehenden Wohnimmobilien ab 5 Wohneinheiten;
  • bestehenden Wohnimmobilien mit einem Bauantrag, der nach dem 01.11.1977 gestellt wurde;
  • bestehenden Wohnimmobilien, welche die Wärmeschutzverordnung vom 01.11.1977 bereits einhalten.
Infografik Energieausweis: verbrauchsorientierter Energieausweis oder bedarfsorientierter Energieausweis

Wer erstellt einen Energieausweis?

Ausschließlich Personen mit entsprechenden Qualifikationen sind dazu berechtigt, einen Energieausweis auszustellen. Die hierfür geltenden Voraussetzungen sind gesetzlich nach § 88 GEG geregelt. Aussteller:innen müssen professionell hierfür geschulte Fachpersonen sein. Dazu gehören neben Bankenangestellten auch Bauingenieur:innen und Architekt:innen.

Die Mitarbeitenden der KSK-Immobilien verfügen über entsprechende Qualifikationen und die erforderliche Expertise für die Ausstellung eines Energieausweises. Unsere Expertinnen und Experten wissen, worauf es bei der Ausstellung ankommt. Auch wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, kümmern sich unsere Beraterinnen und Berater gerne um alle wichtigen Schritte des Verkaufsprozesses.

Unterschied zwischen verbrauchs- und bedarfsorientiertem Energieausweis

Bei Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis handelt es sich um zwei unterschiedliche Arten eines Energieausweises.

Der Verbrauchsausweis:

VorteileNachteile
KostengünstigerAbhängig vom Nutzungsverhalten
Erfassung des individuellen NutzungsverhaltensGeringe Aussagekraft
Energetische Sanierungen können in einem Verbrauchsausweis nicht direkt erfasst werden. Erst drei Jahre nach der Sanierung spiegelt sich die Ersparnis des tatsächlichen Energieverbrauchs in allen für die Erstellung benötigten Energieabrechnungen wider.

Im Gegensatz zu einem Verbrauchsausweis ist der Bedarfsausweis nicht verbrauchsorientiert und ermittelt sich nicht nach den individuellen Energiekosten. Der Bedarfsausweis bildet den theoretischen Energiebedarf ab. Zur Berechnung des Energiebedarfs werden verschiedene Faktoren hinzugezogen, sodass es sich hierbei um ein komplexes Gutachten handelt, welches nur von einem entsprechenden Fachmann bzw. einer entsprechenden Fachfrau erstellt werden kann.

Der Bedarfsausweis:

VorteileNachteile
Unabhängig vom NutzerverhaltenKostenintensiver im Vergleich
Hohe Aussagekraft
Energetische Sanierungen können direkt erfasst werden
Konkrete Maßnahmenvorschläge

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Verbrauchsausweis sowie der Bedarfsausweis haben ab dem Tag der Ausstellung eine Gültigkeit von zehn Jahren. Eine Angabe zum Ausstellungsdatum und Gültigkeitsdatum finden Sie auf der ersten Seite des Ausweises. Die Gültigkeit erlischt, wenn ein Gebäude umfassend saniert oder nach energetischen Maßnahmen umgebaut wurde. In solchen Fällen muss die Energieeffizienz gemäß der Energiesparverordnung (EnEV 2014) neu berechnet werden. Entsprechend muss in einem solchen Fall auch der Energieausweis neu erstellt bzw. aktualisiert werden. Bei Fragen kontaktieren Sie gerne die Ansprechpartner:innen der KSK-Immobilien.

Wie viel kostet ein Energieausweis?

Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises orientieren sich an der Art des Ausweises der Immobilie. So fallen die Kosten unterschiedlich aus, je nachdem, ob Sie einen verbrauchsorientierten oder bedarfsorientierten Ausweis erstellen lassen möchten. Da die Ausstellung eines Verbrauchsausweises weniger aufwendig ist als die Ausstellung eines Bedarfsausweises, ist der verbrauchsorientierte Ausweis in der Regel günstiger.

Die KSK-Immobilien ist Ihr zuverlässiger Partner. Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie gerne und stehen Ihnen auch für den Verkauf Ihrer Immobilie unterstützend zur Seite, um den bestmöglichen Preis für Ihr Objekt zu erzielen.

Ist ein Energieausweis Pflicht?

Die Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises für Neubauten besteht seit der Einführung der EnEV im Jahr 2007. Dahingehend wurde die Verpflichtung mit Inkrafttreten der EnEV 2007 schrittweise eingeführt und ist seit 2009 flächendeckend für Wohngebäude verpflichtend, ungeachtet des Baujahres.

Schon bei der ersten Besichtigung muss der Energieausweis vorgelegt werden. Außerdem ist die ausstellende Person verpflichtet, Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu geben. Die KSK-Immobilien unterstützt Sie gerne bei der Erstellung des passenden Ausweises für Ihre Immobilie.

Energieausweis erstellen mit KSK-Immobilien: Ihr Nr. 1 Immobilienberater

Wenn Sie einen Energieausweis beantragen bzw. erstellen wollen oder müssen, ist die KSK-Immobilien Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wir beraten Sie umfangreich zu Anforderungen, Möglichkeiten der Preissteigerung und helfen Ihnen bei Bedarf bei dem Verkauf Ihrer Immobilie. Vertrauen Sie auf die Expertise unserer erfahrenen Expertinnen und Experten und profitieren Sie von unserem Fachwissen.

Der Service der KSK-Immobilien reicht noch viel weiter als nur die Ausstellung eines Energieausweises und umfasst den gesamten Prozess der Immobilienbewertung und des Immobilienverkaufs. Kontaktieren Sie uns gerne für einen persönlichen Beratungstermin und die Unterstützung bei sämtlichen weiteren Schritten rund um Ihren Immobilienverkauf.

Immobilie bewerten und verkaufen: Jetzt Vorteile sichern mit KSK-Immobilien

  • Berechnung des Preises Ihrer Immobilie
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  • Planung der Besichtigungstermine mit den Interessent:innen
  • Verhandlungen mit dem Käufer bzw. der Käuferin
  • Begleitung zum Notariatstermin

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