News
19.12.2023

Studie zur Wirkung der Mietpreisbremse

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat eine Evaluierung der Mietpreisbremse in Auftrag gegeben. Das Gesetz zur Mietpreisebremse bei der Neu- oder Wiedervermietung von Wohnungen ist am 01.06.2015 in Kraft getreten. Demnach darf die Miete beim Abschluss eines Mietvertrags höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen – ausgenommen Neubauimmobilien und umfangreich sanierte Wohnungen. Jedes Bundesland legt dabei eigenständig fest, in welchen Gebieten eine Mitpreisbremse gelten soll. Mit der Einführung sollte der Mietanstieg auf den angespannten Wohnungsmärkten gedämpft werden.

In jüngerer Vergangenheit wurde die Mietpreisbremse in den Medien kontrovers diskutiert. Einige Journalisten und Experten zweifeln stark an der Wirkung, sodass aktuell über eine radikale Verschärfung des Gesetzes diskutiert wird. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will das Ende 2020 auslaufende Gesetz zur Mietpreisbremse um fünf Jahre verlängern. Nun wurden die Ergebnisse einer Evaluation der Mietpreisbremse durch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht:

  1. Die Mietpreisbremse hat die hohe Dynamik des Mietanstiegs im regulierten Marktsegment moderat gebremst. Dieser Effekt ist in allen Regionen mit eingeführter Mietpreisbremse in unterschiedlicher Ausprägung feststellbar. Der Mietanstieg wurde aber nicht gestoppt, wie es offenbar in großen Teilen der Bevölkerung erwartet wurde.
  2. Zahlreiche Mietinserate liegen vermeintlich über dem zulässigen Höchstwert. Zu beachten ist dabei jedoch, dass einige im Gesetz verankerte Ausnahmen eine Abweichung von der Obergrenze ermöglichen. Außerdem besteht bei vielen Mietern als auch Vermietern Unklarheit über die zulässige Miethöhe, da sie beispielsweise Schwierigkeiten haben, die ortsübliche Vergleichsmiete abzuleiten.
  3. Nicht regulierte Neubaumieten sind seit Einführung der Mietpreisbremse stärker gestiegen.
  4. Es gibt keine Indizien dafür, dass die Mietpreisbremse negative Auswirkungen auf die Modernisierung und Instandhaltung von Bestandswohnungen hat.

Fazit der Studie des DIW

Die Mietpreisbremse ist nur ein Element von vielen in einer aktiven Wohnungsmarktpolitik. Um die Wohnungsknappheit zu verringern, ist das Wohnungsangebot in den regulierten Städten nicht in ausreichendem Maße vergrößert worden. Zudem sollte die Wiederbelebung des sozialen Wohnungsbaus und die Förderung von altersgerechtem und energetischem Umbau erweitert werden. Nach wie vor besteht Handlungsbedarf, um Wohnraum bezahlbar zu machen. Ein stärkerer Eingriff in den Markt drängt sich auf. Allerdings zeigen mehrere Beispiele aus anderen Ländern, dass starke Eingriffe in die Preisbildung weitreichende negative Folgen für den Wohnungsmarkt haben können. Insofern ist Vorsicht bei der weiteren Ausgestaltung der Mietpreisbremse geboten.

Weitere Studie von Immowelt

Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt eine weitere Studie „Der Marktmonitor Immobilien (MMI) 2018“ von immowelt.de. Demnach sind 63 Prozent der befragten Immobilienprofis der Meinung, dass die Mietpreisbremse abgeschafft werden sollte. Einer Verschärfung stehen sie ebenfalls skeptisch gegenüber. Sie befürchten, dass sich weder die Transparenz verbessern werde noch der Mietanstieg gebremst würde. Die Immobilienexperten begründen ihre Ablehnung damit, dass aus ihrer Sicht die Falschen von der Mietpreisbremse profitierten. 42 Prozent der Befragten sehen Mieter mit hohem Einkommen als Gewinner des Gesetzes.

Sie möchten mehr zum Immobilienmarkt und den aktuellen Preisentwicklungen im Rheinland wissen? Dann empfehlen wir Ihnen unseren Marktbericht.

Weitere Ratgeber für Immobilienverkäufer