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      Ratgeber: Immobilienwert steigern

      Immobilienwert steigern
      noparrit

      Grundsätzlich steigern oder mindern Faktoren wie Baujahr, Lage und Zustand den Wert einer Bestandsimmobilie. Diese lassen sich nachträglich nicht beeinflussen. Dennoch ist es möglich, den Wert der eigenen Immobilie zu steigern. Dabei ist zwischen wertsteigernden und werterhaltenden Maßnahmen zu unterscheiden. Letztere umfassen beispielsweise das Warten von Heizungs- oder Lüftungsanlagen sowie einen Fassadenanstrich.

      Instandhaltungsmaßnahmen dienen der Werterhaltung
      Bevor Sie sich Maßnahmen widmen, die der Wertsteigerung dienen, sollten Sie sich mit der Werterhaltung bzw. Instandhaltung Ihrer Immobilie auseinandersetzen. Dazu zählt vor allem die Beseitigung von Mängeln bzw. Gebrauchsspuren, die nach und nach im Laufe der Zeit entstehen. Übliche Maßnahmen zur Instandhaltung sind unter anderem Dachreparaturen und das Entfernen von Verschmutzungen, das Entfernen von Schädlingsbefall oder Reparaturen an der Versorgungstechnik der Immobilie. Wenn Sie den Wert Ihres Eigenheims langfristig erhalten wollen, sollten Sie diese Instandhaltungsmaßnahmen regelmäßig durchführen lassen.

      Wertsteigerung mithilfe von Modernisierungen
      Wenn Sie den Immobilienwert nicht nur erhalten, sondern sogar steigern wollen, müssen zusätzlich zu den werterhaltenden Maßnahmen Modernisierungsarbeiten durchgeführt werden. Das umfasst insbesondere Maßnahmen, die die vorhandene und nicht mehr zeitgemäße Ausstattung Ihrer Immobilie ersetzen oder ergänzen. Beispiele für diese Art von Maßnahmen sind eine verbesserte Wärmedämmung von Dach, Fenster und Wänden, ein erhöhter Schallschutz oder das Verlegen neuer Elektroleitungen. Auch der Umstieg auf eine energieeffiziente Heiztechnik, etwa eine Solarthermieanlage, sowie das Modernisieren von Badezimmer- und Küchenausstattung können zur Wertsteigerung beitragen.

      Kosten für Modernisierungsmaßnahmen steuerlich absetzen
      Haben Sie als Hausbesitzer umfassende Modernisierungsmaßnahmen an Ihrer Immobilie durchgeführt, können Sie die entstandenen Kosten als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung angeben. Haben sich durch die Sanierungsmaßnahmen weder Nutzfläche noch Standard Ihres Hauses erhöht, können die Kosten als Erhaltungsaufwand abgesetzt werden. Das umfasst Maßnahmen, die den zeitgerechten Wohnkomfort verbessern, zum Beispiel eine Reparatur der Heizungsanlage oder das Erneuern von Fenstern oder der Sanitäranlagen.

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